FAQ

Wozu dient das Einstufungsverfahren und wie wird es eingeleitet?

Ausländische Studierende, die ein Studium an der Philosophisch-historischen Fakultät der Universität Bern aufnehmen möchten, Studierende mit einem ausländischen Hochschulabschluss sowie Absolventinnen und Absolventen, die ein Masterstudium mit einer anderen Fächerkombination als im Bachelor oder ein zweites Studium beginnen möchten, müssen vor Studienbeginn ein Einstufungsverfahren durchlaufen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen, die bereits über einen Bachelorabschluss einer Schweizer Universität verfügen und ein konsekutives Masterstudium an der Philosophisch-historischen Fakultät der Universität Bern mit derselben Fächerkombination (Major/Minor) aufnehmen möchten. Weitere Informationen zum Einstufungsverfahren sind auf der Website des Dekanats verfügbar.

Gibt es Fristen für die Anmeldung der BA-Arbeit?
Nein, die Anmeldung erfolgt informell und persönlich. Es wird empfohlen, spätestens 5 Monate vor der Abgabe mit der Betreuerin oder dem Betreuer Kontakt aufzunehmen.

Gibt es Fristen für die Abgabe der BA-Arbeit?
Es gibt keine festen Abgabefristen. Wenn Sie ein Masterstudium an einer anderen Universität aufnehmen möchten oder den Bachelor bis zu einem bestimmten Semester abschliessen müssen, sollten Sie dies mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer besprechen.

Gibt es Fristen für die Anmeldung und Abgabe der MA-Arbeit?
Ja. Die Informationen zu den Fristen für die Anmeldung und Abgabe finden Sie hier.


Was muss ich tun, um mein BA-/MA-Diplom zu erhalten?
Detaillierte Informationen zum Verfahren für den Erhalt des BA- bzw. MA-Diploms finden Sie auf der Website des Dekanats (hier bzw. hier). Das Diplom kann online beantragt werden.
Achtung: Für den Abschluss bzw. die Kontrolle in KSL müssen Sie sich vor der Beantragung des Diploms an die Studienberatung wenden.

Kann ich Master-Kurse und -Seminare besuchen, obwohl ich noch im Bachelor eingeschrieben bin?
Ja, es ist möglich, im letzten Semester des Bachelorstudiums MA-Lehrveranstaltungen vorzuziehen. Voraussetzung dafür ist, dass insgesamt mindestens 150 ECTS-Punkte im Bachelor erworben wurden und dass der Bachelor nach diesem Semester abgeschlossen ist (RSL, Art. 15). 

Die Dozentin bzw. der Dozent ist zu Semesterbeginn über diesen Umstand zu informieren.
Die Noten der vorgezogenen Lehrveranstaltungen müssen in der Spalte „Zwischenablage“ im KSL deponiert werden, bis der Masterstudiengang aufgeschaltet ist.

Kann ich mein Studium im Frühlingssemester beginnen?
Ja, ein Studienbeginn im Frühlingssemester ist möglich. Da jedoch einige Module im Herbstsemester beginnen, ist es wichtig, vor Semesterbeginn die Studienberatung zu kontaktieren, um den Studienverlauf optimal zu planen.

Gibt es eine Präsenzpflicht? Wie oft darf ich fehlen?
Ja, es besteht eine Präsenzpflicht (ausgenommen Vorlesungen). Es sind maximal zwei Absenzen erlaubt.

Wann muss ich ein Gesuch um Verlängerung der Studienzeit stellen?
Bachelor: im 9. Semester
Master: im 8. Semester

Das Gesuch ist beim Dekanat einzureichen. Für weitere Informationen (Fristen, Formular usw.) verweisen wir auf die Website der Fakultät.

Achtung: Dem Gesuch muss eine Studienplanung beigelegt werden, die von der Studienberatung des Instituts unterzeichnet ist.

Kann ich mir eine Lehrveranstaltung, die ich an einem anderen Institut für romanische Sprachen und Literaturen besucht habe, anrechnen lassen?
Ja, im Masterstudium ist es einmalig möglich, sich eine Lehrveranstaltung (Vorlesung oder Seminar) von einem anderen Romanistik-Institut anrechnen zu lassen (Institut de langue et de littérature françaises, Instituto de Lengua y Literaturas Hispánicas; vgl. Art. 42.3 des Studienplans).

Bitte teilen Sie diese Wahl zu Semesterbeginn der Studienberatung mit, damit die Veranstaltung auf KSL verschoben werden kann.

Was kann ich tun, wenn ich eine ungenügende Note erhalten habe?

BA: Propädeutikum und Mittlere Phase – Pflichtveranstaltungen
Diese Veranstaltungen sind obligatorisch und müssen bestanden werden. Eine ungenügende Note kann nicht kompensiert werden. Prüfungen können bis zu zweimal wiederholt werden. Wird die Prüfung auch beim dritten Versuch nicht bestanden, führt dies zum Ausschluss aus dem Studienprogramm.

Andere BA-Veranstaltungen sowie MA-Veranstaltungen
Bei ungenügender Leistung kann die Prüfung bzw. schriftliche Arbeit einmal wiederholt werden.

Bachelor- und Masterarbeiten
Für Bachelor- und Masterarbeiten muss eine genügende Note erzielt werden. Bei ungenügender Bewertung kann die Arbeit einmal mit einem neuen Thema neu geschrieben werden.

 

Kompensation ungenügender Noten
Unter bestimmten Bedingungen können ungenügende Noten kompensiert werden (vgl. Art. 9 des Studienplans):

  • BA Major: Bis zu zwei ungenügende Noten können kompensiert werden
  • BA Minor: Eine ungenügende Note kann kompensiert werden
  • MA Major und Minor: Eine ungenügende Note kann kompensiert werden

Achtung: Die Gesamtnote darf in keinem Fall unter 4.0 liegen.
Achtung: Nicht kompensierbar sind ungenügende Noten in den Kursen der Propädeutikums und der Mittleren Phase des BA, in Kolloquien, in den Bachelor- und Masterarbeiten sowie in Veranstaltungen aus dem Wahlbereich.

 

Welche Kurse kann ich im Wahlbereich belegen?
Grundsätzlich können alle an der Universität Bern angebotenen Kurse belegt werden, sofern sie auf KSL als „freie Leistung“ gekennzeichnet sind.
Kurse ohne diese Kennzeichnung dürfen nur nach Rücksprache mit der Dozentin oder dem Dozenten besucht werden.

Darf ich Kurse aus meinem Major im Wahlbereich anrechnen lassen?
Ja, es ist möglich, Kurse aus dem eigenen Major im Wahlbereich anzurechnen.
Es wird jedoch empfohlen, Veranstaltungen anderer Institute zu wählen, um die interdisziplinäre Ausrichtung des Studiums zu stärken.